Rechtsprechung
BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 17/13 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
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§ 103 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 2 VersMedV
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Amtsermittlungsgrundsatz - Übergehen eines Beweisantrags - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - keine Miterfassung eines Fibromyalgiesyndroms durch psychisches Schmerzsyndrom - ... - JLaw (App) | www.prinz.law
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags - …
Auszug aus BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 17/13 B
Die Rüge ist begründet, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 49) .
- BSG, 04.05.2021 - B 9 V 67/20 B
Leistungen wegen eines geltend gemachten Impfschadens; Verfahrensrüge im …
Schließlich legt die Beschwerdebegründung auch nicht in substantiierter Auseinandersetzung mit bisherigen Beweisergebnissen dar, warum sich das LSG auf der Grundlage seiner maßgeblichen Rechtsauffassung vom Beweisbegehren des Klägers zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt sehen müssen (Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 17/13 B - juris RdNr 4 mwN) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2016 - L 10 SB 30/14 Insoweit hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Beschluss vom 14. November 2013 (B 9 SB 17/13 B, zitiert nach juris, dort Rn 6) im Hinblick auf das Schwerbehindertenrecht ausdrücklich ausgeführt, es bedürfe zur Aufklärung der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch eine Fibromyalgie ausgelöst würden, nicht der Beauftragung eines Spezialisten etwa für rheumatologische Fragestellungen, sondern dies könne durchaus auch durch andere Sachverständige aufgeklärt werden (im Fall des BSG durch einen Arzt für Innere Medizin).